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Verhaltenskodex

Vorbemerkung

Soweit im Folgenden der Begriff „Arbeitnehmer“ verwendet wird, gilt dieser für Personen aller Geschlechter.

Präambel

Die Nachhaltigkeit der Werte der Eczacıbaşı-Gruppe, die die eigentliche Grundlage ihres Erfolgs bildet, liegt sicherlich in der Nachhaltigkeit eines Geschäftsumfelds, in dem solche Werte dominieren.

Der Verhaltenskodex der Eczacıbaşı-Gruppe ("Verhaltenskodex") wird bei burgbad (burgbad GmbH, burgbad AG und saniverse bathrooms GmbH an den Standorten Greding, Lauterbach & Bad Fredeburg), das mit der Eczacıbaşı Holding A.Ş. verbunden ist, unter Beachtung des deutschen Rechts umgesetzt.

 

I. KERNWERTE DER ECZACIBASI-GRUPPE

Die Eczacıbaşı-Gruppe verpflichtet sich, die Würde und Vertrauenswürdigkeit des Namens „Eczacıbaşı“ zu schützen, indem sie alle Geschäfte in Übereinstimmung mit dem Gesetz durchführt und ehrlich, transparent, objektiv, ethisch und professionell gegenüber Kollegen, Kunden, Lieferanten und allen Geschäftspartnern handelt.

Entsprechend dieser Verpflichtung wird von allen Arbeitnehmern der Eczacıbaşı-Gruppe erwartet, dass sie nicht nur das Gesetz, sondern auch die in diesem Verhaltenskodex festgelegten Regeln in Bezug auf Ehrlichkeit, Transparenz, Objektivität, Ethik und Professionalität einhalten.

 

II. VERHALTENSKODEX

1.   GRUNDSÄTZE FÜR DIE ARBEITSBEZIEHUNGEN

Die Eczacıbaşı-Gruppe erwartet, dass ihre Arbeitnehmer

  • die Grundsätze des Verhaltenskodex bei der Durchführung ihrer Aufgaben einhalten,
  • die Werte und Vermögenswerte der Eczacıbaşı-Gruppe schützen und
  • die Bedeutung ihrer Verantwortungen verstehen und akzeptieren.

1.1.  In Übereinstimmung mit den Gesetzen handeln und den guten Ruf der Eczacıbaşı-Gruppe schützen

Die Arbeitnehmer sind verpflichtet,

  • in Übereinstimmung mit den Gesetzen zu handeln und Handlungen, die den Ruf des Arbeitgebers gefährden oder schädigen können, zu vermeiden;
  • im Einklang mit den Regeln bezüglich der Arbeitsdisziplin, Gesundheit und Sicherheit sowie im Einklang mit den Anweisungen des Arbeitgebers oder Vertretern des Arbeitgebers, den Arbeitsbedingungen, das in den Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen und sonstigen arbeitsrechtlichen Regelungen enthalten ist, zu handeln.

1.2.  Schaffung eines Arbeitsplatzes frei von Gewalt, Diskriminierung und Belästigung

In der Eczacıbaşı-Gruppe werden Mobbing und Diskriminierungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität auf keinen Fall toleriert.

Von den Arbeitnehmern wird erwartet, dass sie die Diversität, die der Arbeitgeber als ein Unternehmensgut betrachtet, unterstützen und dass sie sich jedem diskriminierenden Verhalten, das sie wahrnehmen, entgegenstellen. Arbeitnehmer, die in gutem Glauben über Diskriminierungen, Belästigungen oder Aggressionen berichten und diese ablehnen, müssen keine arbeitsrechtlichen Sanktionen befürchten.

1.3.  Schutz der Werte, Vermögenswerte und vertraulichen Informationen der Gesellschaften der Eczacıbaşı-Gruppe

Die Arbeitnehmer sind verpflichtet,

  • Geld, Ausrüstung, Daten, Dokumente und Korrespondenz (einschließlich elektronischer Korrespondenz) des Arbeitgebers zu schützen, aufzubewahren und nicht für persönliche Zwecke zu verwenden;
  • die strikte Vertraulichkeit von Informationen, die nicht allgemein zugänglich sind und die sie bei der Durchführung ihrer Aufgaben erhalten, zu beachten.

1.4.  Sorgsames Handeln in Drittbeziehungen

Jeder Arbeitnehmer, der in direktem oder indirektem Kontakt mit Dritten steht, hat bei der Auswahl der Dritten sorgfältig vorzugehen, um sicherzustellen, dass sie einen Geschäftsansatz verfolgen, der mit diesem Verhaltenskodex übereinstimmt.

1.5.  Erfüllung der Grundsätze des Interessenkonflikts

Jeder Arbeitnehmer hat in Übereinstimmung mit den in dieser Betriebsvereinbarung dargelegten Grundsätzen des Interessenkonflikts zu handeln.

1.6.  Schutz persönlicher Daten

Der Arbeitgeber respektiert das persönliche Leben und die persönlichen Räume seiner Arbeitnehmer, Geschäftspartner und Kunden. Der Zugang zu oder die Verbreitung von persönlichen Daten, auch wenn sie auf legalem Wege geschieht, ist nur möglich, wenn der Berechtigte davon Kenntnis hat und seine schriftliche Zustimmung erteilt.

1.7.  Benachrichtigung bei Nichteinhaltung

Der Arbeitnehmer sollte das Compliance-Komitee sofort über alle Umstände, die als Verstoß gegen die Prinzipien dieses Verhaltenskodex angesehen werden können, nach den in diesem Schriftstück beschriebenen Prozeduren informieren.

1.8.  Mitteilung persönlicher Daten

Die Arbeitnehmer sind verpflichtet, der Personalabteilung alle persönlichen Daten rechtzeitig mitzuteilen, die für die Zwecke des Arbeitsverhältnisses erforderlich sind. Dies gilt entsprechend bei deren Änderung.

 

2.   GRUNDSÄTZE DES INTERESSENKONFLIKTS

2.1.  Was ist "Interessenkonflikt"?

"Interessenkonflikt" bedeutet jede Art von Vorteil oder materiellem oder persönlichem Nutzen, der einem Arbeitnehmer, seinen Verwandten oder Personen, mit denen er in einer persönlichen Beziehung steht, gegeben wird und der die Fähigkeit dieses Arbeitnehmers, seine Aufgaben unvoreingenommen zu vollziehen, beeinträchtigen oder beeinträchtigen könnte. Jeder Arbeitnehmer hat bei seinen Entscheidungen die berechtigten Interessen des Arbeitgebers hinreichend zu berücksichtigen und ohne Beachtung seiner persönlichen Interessen, Interessen der Personen, mit denen er in einer persönlichen Beziehung steht oder der Interessen seiner Verwandten, jede Handlung vermeiden, die dem Arbeitgeber schaden könnte.

2.2.  Situationen, die zu einem Interessenkonflikt führen können

Ein Interessenkonflikt ist nicht immer so leicht erkennbar. Von den Arbeitnehmern wird erwartet, dass sie keine Entscheidung treffen oder eine Aktion durchführen, die zu einem potenziellen oder unmittelbaren Interessenkonflikt führen oder die als Interessenkonflikt wahrgenommen werden könnte. Es wird erwartet, dass die Arbeitnehmer jede Situation, die zu einem Interessenkonflikt führen könnte oder die bereits einen Interessenkonflikt verursacht hat, so schnell wie möglich an das Compliance-Komitee melden, indem sie das in diesem Schriftstück beschriebene Verfahren befolgen. Finanzielle und zeitliche Interessenkonflikte, Interessenkonflikte in Bezug auf persönliche Beziehungen, Interessenkonflikte, die durch Unternehmensgelegenheiten auftauchen, sind Beispiele für Situationen, die zu einem Interessenkonflikt führen können.

 

3.   BEZIEHUNGEN ZU DRITTEN

In den Beziehungen zum öffentlichen und privaten Sektor halten die Arbeitnehmer ihre Verpflichtungen auf die bestmögliche Weise ein, indem sie immer rechtmäßig, ehrlich, transparent, objektiv, ethisch und professionell handeln, um die Verletzung der gute Ruf der Eczacıbaşı-Gruppe zu vermeiden.

3.1.  Beziehungen zu Lieferanten (Dritte, die Produkte/Dienstleistungen zur Verfügung stellen)

Dritte wie Lieferanten, Kunden oder Berater, die Produkte oder Dienstleistungen anbieten, spielen eine entscheidende Rolle bei der Lieferung von Qualitätsprodukten und Dienstleistungen an die Kunden. Deswegen haben die Arbeitnehmer darauf zu achten, die Beziehungen zu den Lieferanten objektiv, mit gegenseitigem Respekt, professionell und leistungsfähig zu führen. Sie haben die Lieferanten nach objektiven Kriterien auszuwählen, keinen Interessenkonflikt zu verursachen und ihre vertraulichen Informationen zu schützen.

3.2.  Beziehungen zu Kunden

Die Mission als Eczacıbaşı-Gruppe ist es, die Kundenzufriedenheit in höchstem Maße zu sichern, indem objektiv, ehrlich, glaubwürdig und professionell gehandelt und besondere Aufmerksamkeit auf Qualität, Komfort, Höflichkeit und Respekt gelegt wird. Deswegen sind die Privatsphäre und der Schutz der privaten Daten der Kunden für die Eczacıbaşı-Gruppe von größter Bedeutung.

3.3.  Beziehungen zu staatlichen Stellen

In den Beziehungen zu staatlichen Stellen wird darauf geachtet, dass jederzeit rechtmäßig und transparent gehandelt wird. Die Arbeitnehmer der Eczacıbaşı-Gruppe haben bei der Interaktion mit staatlichen Stellen die allgemeinen Grundsätze besonders aufmerksam zu beachten.

3.4.  Beziehungen mit Konkurrenten und Anti-Trust-Compliance

Die Richtlinie der Eczacıbaşı-Gruppe bezüglich der Konkurrenz beruht auf Freiheit und Gerechtigkeit. Diesbezüglich handelt diese nicht rechtswidrig, um ungerechte Vorsprünge gegenüber ihren Konkurrenten zu schaffen. Sie handelt unter Einhaltung aller Anti-Trust Vorschriften aller Länder, in denen sie aktiv ist oder mit denen sie in Geschäftsbeziehungen steht.

 

4.   SOZIALE VERANTWORTUNG

4.1.  Soziale Verantwortungsprojekte

Die Eczacıbaşı-Gruppe unterstützt den Arbeitgeber, an geeigneten sozialen Verantwortungsprojekten freiwillig teilzunehmen.

4.2.  Werbung (Reklame) und Spenden

Werbeservice oder Spendenanfragen, die die Geschäftsentscheidungen beeinflussen, im Unternehmen zu bestimmten Konzessionen führen oder einen solchen Eindruck erwecken oder die als unangemessen oder mit den Werten der Eczacıbaşı-Gruppe unvereinbar angesehen werden können, sollen abgelehnt werden.

 

5.   UMWELTVERTRÄGLICHKEIT

Im Einklang mit ihrem Respekt für Gesellschaft und Umwelt hält die Eczacıbaşı-Gruppe die Grundsätze der Umweltverträglichkeit in jedem Geschäftsprozess von der Produktion bis zur Werbung, von der Personalabteilung bis zur Logistik ein und erwartet von ihren Arbeitnehmern dasselbe. Als Mitglied der Eczacıbaşı-Gruppe bemüht sich der Arbeitgeber, den CO2-Fußabdruck zu reduzieren, der sich aus seinen Produktions- und Serviceaktivitäten ergibt und will sicherzustellen, dass zukünftige Generationen über genügend natürliche Ressourcen verfügen, um ihren Bedürfnissen gerecht zu werden. Übereinstimmend mit den Prinzipien des globalen Pakts der Vereinten Nationen, den die Eczacıbaşı-Gruppe in 2006 unterzeichnet hat, werden Projekte durchgeführt, die die Umweltverträglichkeit ihrer Leistungen verbessern.

 

6.   BESTECHUNG UND ANTIKORRUPTION

Die Eczacıbaşı-Gruppe hat sich dem Grundsatz der Nulltoleranz für Bestechung und Korruption im öffentlichen als auch im privaten Sektor verschrieben. Die Arbeitnehmer der Eczacıbaşı-Gruppe haben sich bei Ausübung ihrer arbeitsvertraglichen Tätigkeit jederzeit an die folgenden Grundsätze zu halten:

  • Es werden weder direkt noch über andere Personen in irgendeiner Weise Bestechung, unrechtmäßige Provisionszahlungen oder andere unregelmäßige Zahlungsvorschläge oder Verpflichtungen, einschließlich Beschleunigungszahlungen, angeboten oder akzeptiert.
  • Es werden alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten.
  • Es werden alle Zahlungen und andere Transaktionen in den Geschäftsbüchern und bei den Buchungen richtig wiedergeben.
  • Es wird bei der Auswahl und Überwachung von Dritten, die im Auftrag des Arbeitgebers Geschäftsbeziehungen mit öffentlichen Institutionen aufnehmen (z. B. Vertreter oder Berater), sorgfältig vorgegangen. Es werden auch geeignete und erforderliche Maßnahmen in die Verträge einfügt, um Korruption und Bestechung zu verhindern.
  • Bei Kenntniserlangung von einem Verstoß oder dem Verdacht eines Verstoßes gegen die Antikorruptionsprinzipien wird erwartet, dass die Angelegenheit so bald wie möglich im Whistleblow Kanal weitergeleitet wird, wobei das in diesem Schriftstück beschriebene Verfahren zu beachten ist.

 

7.   RICHTLINIE DER ECZACIBAŞI-GRUPPE ZU GESCHENKEN UND EINLADUNGEN

Arbeitnehmer der Eczacıbaşı-Gruppe dürfen keine unangemessenen Geschenke oder Einladungen zu Veranstaltungen annehmen, die nicht aus Höflichkeit und im Rahmen angemessener Standards der Geschäftswelt stattfinden, und dürfen solche Geschenke und Einladungen auf keiner Weise an Dritte anbieten.

7.1.  Empfangen von Geschenken

  • Es dürfen weder direkt noch indirekt über Verwandte Vorteile von Kunden, Lieferanten oder sonstigen Dritten akzeptiert werden, die die Geschäftsentscheidungen beeinflussen können, bestimmte Konzessionen des Arbeitgebers erfordern oder als unangemessen angesehen werden können (z. B. Geschenke, Abzüge oder Unterhaltung unabhängig von ihrem Geldwert).
  • Es dürfen weder direkt noch indirekt über Verwandte Bargeld oder andere in Bargeld umwandelbare Geschenke wie Geschenkkarten, Geschenkgutscheine oder Geschenk-Coupons usw. angenommen werden, unabhängig vom Zweck, zu dem sie angeboten werden.

 

7.2.  Geben von Geschenken

7.2.1.  Geschenke für den Privatsektor

Geschenke für den Privatsektor (Mitarbeiter sind nicht gemeint) müssen die folgenden Kriterien erfüllen:

  • Die Person, für die ein Geschenk vorgesehen ist, darf sich nicht in einem potenziellen Verkaufs- oder  im Vertragsverhältnis mit dem Arbeitgeber befinden.
  • Die Beschenkung darf nicht den Eindruck erwecken, dass eine unvorschriftsmäßige Zahlung oder Kommission vorgeschlagen wird.
  • Der Zweck der Beschenkung muss auf angemessenen Gründen beruhen.
  • Das Geschenk muss für das Unternehmen vorgesehen sein, das die Person, der das Geschenk gegeben wurde, vertritt, nicht für diese Person persönlich.
  • Das Geschenk darf nicht persönlich, sondern muss im Namen des Arbeitgebers überreicht werden.
  • Bare oder unbare Auszahlungen (unbare = z.B Tankkarten oder Geschenkkarten) mit der Absicht der Umsatzsteigerung oder als Verkaufsstrategie (außer Verkaufsprämien usw.) dürfen den Kunden, deren Arbeitnehmer oder deren Angehörige nicht angeboten werden.
  • Der monetäre Wert des Geschenks muss unter 100 US Dollar (oder seinem Gegenwert in anderen Währungen) liegen.

7.2.2.  Es ist die Erlaubnis des Arbeitgebers einzuholen, bevor Arbeitnehmer jemandem ein Geschenk anbietet.

7.3  Einladungen zu Sonderveranstaltungen

  • Es ist die Zustimmung des Arbeitgebers einzuholen, bevor Arbeitnehmer an Veranstaltungen, Abendessen oder Reisen teilnehmen, die von Dritten, die potenzielle Geschäftspartner sind, organisiert werden (mit Ausnahme von nicht-exklusiven Seminaren oder Konferenzen).
  • Kunden, Lieferanten oder Konkurrenten dürfen für Kosten von Geschäftsreisen, Veranstaltungskosten oder andere ähnliche Zahlungen im Namen des Arbeitgebers, die von ihnen organisiert werden, nicht aufkommen. Unter solchen Umständen darf an keiner Veranstaltung teilgenommen werden.
  • Abgesehen von den oben genannten Umständen sind die Arbeitnehmer frei, an Veranstaltungen, Einladungen oder Geschäftsessen teilzunehmen, die innerhalb akzeptabler Geschäftsstandards, angemessen und bescheiden sind, unter der Bedingung, dass der Arbeitgeber keine geschäftlichen Verbindungen mit dem Veranstalter hat. In jedem Fall ist vor Annahme der Einladung zuerst die Genehmigung des Arbeitgebers einzuholen.

7.4.  Organisation von Veranstaltungen

Die Organisation von Veranstaltungen, Einladungen oder Geschäftsessen für Dritte, die innerhalb akzeptabler Geschäftsstandards angemessen und bescheiden sind, ist unter der Bedingung erlaubt, dass der Arbeitgeber nicht im Begriff ist, eine Geschäftsbeziehung mit den Gästen einzugehen.

Dennoch ist vor der Organisation solcher Veranstaltungen die Zustimmung des Arbeitgebers einholen.

 

8.   EIGENTUMSRECHTE UND VERMÖGENSWERTE DER ECZACIBAŞI-GRUPPE

8.1.  Geistiges Eigentum und vertrauliche Information

Geistiges Eigentum und damit verbundene vertrauliche Informationen sind wertvolle Vermögenswerte der Eczacıbaşı-Gruppe. Insoweit sind die Arbeitnehmer verantwortlich für die Geheimhaltung von Innovationen, Erfindungen oder Gebrauchsmustern und anderen geistigen Eigentumsrechten, von Plänen zur Verwendung von Handels- oder Dienstleistungszeichen ebenso wie von jeder Art von Strategien hinsichtlich der urheberrechtlich geschützten Materialien.

Bei der Nutzung der Informationen der Gruppe ist stets nach folgenden Grundsätzen zu handeln, um die Eigentumsrechte der Eczacıbaşı-Gruppe und ihrer Gesellschaften zu schützen:

  • Solche Informationen dürfen nicht Dritten verraten werden.
  • Solche Informationen dürfen nur gemäß dem Grundsatz "Kenntnis nur, wenn nötig" und für einen bestimmten Verwendungszweck in Anspruch genommen werden.
  • o Solche Informationen dürfen nicht an Arbeitnehmer weitergeben, die diese Informationen nicht brauchen, und insbesondere nicht an Dritte, ohne eine von der Rechtsabteilung der Eczacıbaşı-Gruppe oder des Arbeitgebers geprüfte Vertraulichkeitsvereinbarung zu unterzeichnen.

8.2.  Sachanlagen und Inventar

Die Eczacıbaşı-Gruppe erwartet von ihren Arbeitnehmern, dass sie ihre Loyalität demonstrieren, indem sie mit den finanziellen Ressourcen, Einrichtungen und Ausrüstungen des Arbeitgebers behutsam umgehen und jede Art von Diebstahl, Veruntreuung und ähnlichen schädlichen Aktionen verhindern. Die Einrichtungen und Ausrüstungen der Eczacıbaşı-Gruppe sollen nur für Unternehmenszwecke und nicht für die persönlichen Zwecke benutzt werden, falls sie nicht auf der dazugehörigen Managementebene bestätigt wurden.

8.3.  Mobilgeräte, elektronische Medien und Nutzung elektronischer Post

Bei der Verwendung von informationstechnischen Systemen und anderen Kommunikationsmitteln, einschließlich Internet und Sprachkommunikation, haben die Arbeitnehmer alle maßgeblichen Rechtsvorschriften zu befolgen. Die Arbeitnehmer sind verantwortlich für die Einhaltung der Vorschriften zum geistigen Eigentum und der Rechte der Eigentümer der Software einschließlich der auf ihren Computern installierten Standardsoftware (z. B. Betriebssysteme, Virenschutzsysteme, Officeanwendungen, Geschäftsanwendungen, die vom IT-Team der Eczacıbaşı-Gruppe installiert wurden). Jeder Verstoß gilt als ein Verstoß gegen die Richtlinien der Eczacıbaşı-Gruppe.

Die Nachrichtensysteme, die für geschäftliche Zwecke benützt werden, sind das geschäftliche E-Mail-Konto und das Nachrichtensystem der Eczacıbaşı-Gruppe. Informationen, die in dem System der Eczacıbaşı-Gruppe enthalten sind, und Kommunikation, die über das System der Eczacıbaşı-Gruppe durchgeführt wird, gelten als geschäftsbedingt und werden nicht als persönliche Kommunikation angesehen. Der Arbeitgeber kann Informationen, Daten, Mitteilungen und Dokumente, die von den Systemen der Eczacıbaşı-Gruppe verarbeitet und übertragen werden, behalten, überwachen und überprüfen, soweit dies nach geltendem deutschen Recht zulässig ist und nicht zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle verwendet wird.

Jeder Beschäftigte hat das Recht, Auskunft vom Arbeitgeber zu verlangen wann, wie und durch welches IT-System sein Verhalten oder seine Leistung im Betrieb konkret überwacht werden kann. Mit Blick auf den Beschäftigtendatenschutz sind insbesondere die Rechte auf Transparenz, Auskunft, Information, Berechtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Widerspruch entsprechend der Art. 12 bis 21 DSGVO vom Arbeitgeber sicherzustellen und umzusetzen. Die Beschäftigten können sich zur Ausübung ihrer Rechte an die Personalabteilung wenden. Werden über Beschäftigte gespeicherte Daten begründet beanstandet, so ist der Arbeitgeber unverzüglich zur Korrektur verpflichtet. Nachteile aufgrund falscher Daten entstehen den Beschäftigten nicht bzw. sind entsprechend rückgängig zu machen.

8.4.  Korrekte Geschäftsunterlagen

Die Richtigkeit und Rechtmäßigkeit der Geschäftsunterlagen ist von größter Bedeutung. Viele Interessenten innerhalb oder außerhalb der Eczacıbaşı-Gruppe vertrauen auf die Richtigkeit und Rechtmäßigkeit der Geschäftsunterlagen. Daten, die ungenau sind oder nicht rechtmäßig aufbewahrt werden, gefährden den Arbeitgeber, seine Wettbewerbsfähigkeit und seine Reputation.

Die Arbeitnehmer haben Informationen sorgfältig und vollständig nach den Standards der Eczacıbaşı-Gruppe einzutragen. Die Originaldaten müssen genau so aufgezeichnet werden, wie sie erhoben wurden. Sie dürfen nicht aufgerundet, geschätzt, oder abgeändert werden. Der Zweck dafür besteht nicht nur in der technischen Compliance, sondern auch in der Verwaltung der Bücher und Berichte nach den Grundsätzen der Gerechtigkeit, Transparenz, Treu und Glauben und absoluter Richtigkeit.

 

9.   ARBEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZ

Als Mitglied der Eczacıbaşı-Gruppe hat der Arbeitgeber eine langfristige Perspektive in Bezug auf Gesundheitsschutz und die Sicherheit am Arbeitsplatz, statt einer kurzfristigen Sichtweise, die vorübergehende und unverzügliche Lösungen umfassen kann. Es besteht die Überzeugung, dass eine solche langfristige Perspektive zu einer nachhaltigen Entwicklung beiträgt.

Von den Arbeitnehmern wird erwartet, dass sie sich der zutreffenden und verpflichtenden Arbeits- und Sozialversicherungsvorschriften bewusst sind und sie befolgen. Nichteinhaltung der Prinzipien und Maßnahmen vom Arbeits- und Gesundheitsschutz sind sofort der zuständigen Personalabteilung oder dem Fachpersonal der Gesundheits- und Sicherheitsberufe gemeldet werden.

 

10.   MEDIENBEZIEHUNGEN - VERTRETUNG DER ECZACIBAŞI-GRUPPE

10.1.  Medienbeziehungen

Grundsätzlich dürfen alle Arbeitnehmer in Medienbeziehungen nur Aussagen zu Themen machen, die mit ihrem Arbeitsfeld in Beziehung stehen. Sie dürfen nicht zu Themen, die die Eczacıbaşı- Gruppe im Allgemeinen oder die Politik usw. betreffen, eine Aussage machen. Die Arbeitnehmer haben vor der Kommunikation in Medien die Zustimmung des Arbeitgebers einzuholen.

10.2.  Digitale Kommunikation

Als Mitglieder der Eczacıbaşı-Gruppe prägt der Arbeitgeber die digitale Welt durch seine geschäftlichen Accounts.

Bei der Kommunikation über die geschäftlichen Accounts des Arbeitgebers ist darauf zu achten, dass die Kommunikation nachhaltig ist. Zu diesem Zweck ist darauf zu achten, dass bei der Kommunikation die Vertraulichkeit der persönlichen Daten der anderen geschützt wird und die Menschenrechte und Werte der Konkurrenzregeln, die Vertraulichkeit persönlichen Daten, das geistige Eigentum und die Urheberrechte respektiert werden. Es werden alle Art von Aussagen toleriert, die nicht gegen die Werte, die Reputation und die Unternehmenskultur des Arbeitgebers und gesetzliche Rechte verstoßen. Es wird erwartet, dass die Aussagen, die gegen die oben genannten Prinzipien verstoßen könnten, unverzüglich an die Rechtsabteilung gemeldet werden, bevor reagiert wird.

 

11.   DURCHFÜHRUNGSGRUNDSÄTZE

11.1.  Benachrichtigung bei Verdacht auf Verstöße

Es wird erwartet, dass Arbeitnehmer der Eczacıbaşı Group, externe Kunden, Lieferanten und ehemalige Mitarbeiter  wenn sie Kenntnis von Umständen haben, die gegen das Gesetz oder die Regeln dieses Verhaltenskodex verstoßen, das Compliance-Komitee sofort per E-Post (compliance@eczacibasi.com) oder mithilfe des Whistleblow Kanals ((https://www.remedetikhat.com.tr/user)) über diese Umstände im Rahmen des hier beschriebenen Verfahrens benachrichtigen.

Die Benachrichtigungen sollten detailliert sein, sodass das Compliance-Komitee die Situation beurteilen kann. Deshalb sollen Arbeitnehmer der Zeitpunkt und das Auftreten des vermuteten Verstoßes so weit wie möglich beschreiben und schriftliche Beweise bereitstellen.

Die Aufgabe des Compliance-Komitees ist die Überwachung der Durchführung des Verhaltenskodex und Prüfung und Bewertung jedes Verdachtes auf Verstöße. Das Komitee besteht aus folgenden Personen und Vertretern der Abteilungen:

  • CEO
  • CFO der Eczacıbaşı-Gruppe
  • Vice President, Human Resources
  • Rechtsabteilung der Eczacıbaşı-Gruppe
  • Prüfungsausschuss
  • Für Fragen bezüglich IT-Themen: Vice President, Informationstechnologien
  • Für Fragen bezüglich Medien und der Vertretung der Eczacıbaşı-Gruppe: Direktion für Unternehmenskommunikation
  • Geschäftsführer des Arbeitgebers
  • Personalleiter des Arbeitgebers

Die Mitglieder des Compliance-Komitees nehmen nicht an Beurteilungen oder Entscheidungen teil, die einen Konflikt mit ihren Interessen oder den Interessen ihrer Angehörigen haben.

Die Entscheidungen des Compliance-Komitees werden vom Geschäftsführer des Arbeitgebers bewertet und ausgeführt.

Der Arbeitgeber möchte jeden Arbeitnehmer anregen, über seinen Verdacht, dass gegen Verhaltenskodex-Regeln verstoßen wurde entschlossen zu kommunizieren und eine offene Kommunikation aufzubauen. Kein Arbeitnehmer hat mit disziplinarischen Konsequenzen zu rechnen, wenn er in gutem Glauben seinen Verdacht ausgedrückt hat. In dieser Hinsicht werden alle Mitteilungen streng vertraulich behandelt.

Damit der Mechanismus gerecht funktionieren kann, sollen sich die anzeigenden Arbeitnehmer immer um die Interessen der Eczacıbaşı-Gruppe kümmern und sich nicht an Klatsch, Lügen, Verleumdungen oder jede Art von böswilligem Verhalten wie Berichten mit dem Ziel, die Karriere von jemandem negativ zu beeinflussen, beteiligen. Wenn irgendwelche bösartigen Absichten mit der Benachrichtigung festgestellt werden, werden sie selbst als Verstoß gegen die Verhaltenskodex-Regeln angesehen.

11.2.  Beurteilung von Benachrichtigungen

Die Benachrichtigungen werden in voller Übereinstimmung mit den Verhaltenskodex-Regeln objektiv, gerecht und angemessen bewertet.

Die Benachrichtigungen werden zuerst von kompetenten und vom Compliance-Komitee bestimmten Personen/Abteilungen überprüft. Die beauftragten Personen  (Gruppen HR Direktor & Head of Compliance and Ethics Commitee) nützen beim Untersuchungs- und Überprüfungsprozess alle Ressourcen und führen Interviews mit allen Personen durchführen, wenn es notwendig ist. Das Compliance-Komitee wird sich über die Untersuchungsmethode entscheiden. Der ganze Prozess und alle während der Untersuchung gesammelten Informationen werden streng vertraulich behandelt.

11.3.  Disziplinarmaßnahmen

Das Compliance-Komitee wird den Verdacht eines Verstoßes von Fall zu Fall bewerten und alle Aspekte des Falles in ihrer Gesamtheit, einschließlich der Existenz von Absicht oder Fahrlässigkeit, des bisherigen Verhaltens und der Leistung des Arbeitnehmers, des Umfanges des Verstoßes, der Existenz einer Wiederholungsgefahr und der potenziellen Schäden für den Ruf und die materiellen Verluste der Eczacıbaşı-Gruppe einbeziehen, um zu entscheiden, ob disziplinarische Maßnahmen ergriffen werden soll oder nicht. Wenn ein Verstoß festgestellt wird, wird das Komitee über die Disziplinarmaßnahmen und über alle anderen notwendigen Maßnahmen entscheiden, um den Verstoß zu stoppen und seine Auswirkungen möglichst zu mildern.